In diesem Abschnitt wird die Architektur des Speichers, sowie die Vorgehensweise bei der Auftragsverarbeitung dargestellt. Die einzelnen Module des Speichers lassen sich direkt aus den genannten Eigenschaften ableiten. Der Speicher setzt sich aus einer Schnittstelle zur Kommunikation mit dem Broker (Kapitel 3.4.3) bzw. der Infrastruktur, einer oder mehrerer Ablaufumgebungen und der Programmbibliothek zum Zugriff auf die Speicherressourcen zusammen. Die Programmbibliothek beinhaltet nach Funktionalitäten gebündelte Pakete, die ihrerseits auf die Schnittstellen zu den Basisprodukten aufsetzen.
In Kapitel 2.5 wurde auf die Komplexität multimedialer Dokumente und den Anspruch mehrere unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten bereitzustellen hingewiesen. Aus diesem Grund werden ein Datenbankmanagementsystem und ein Bitstromspeicher als Basisprodukte im Speicher eingesetzt. Um den Bitstromspeicher effizient durchsuchen zu können, wird zusätzlich ein Volltextindizierer eingebunden.
Bei der Auswahl der Basisprodukte ist zu beachten, daß mehrere Speicher auf dem gleichen Datenbestand operieren (Kapitel 3.4.5). Eine Datenbank muß in der Lage sein gleichzeitig mehrere Datenbank-Clients zu bedienen. Analog müssen Bitstromspeicher und die darauf operierenden Indizierer derart angesprochen werden können, daß parallele Zugriffe möglich sind. Beispielsweise kann ein Bitstromspeicher durch ein Dateisystem realisiert werden, das über das „Network Filesystem“-Protokoll ([Sun95]) oder das „Session Message Block“-Protokoll ([Mic89]) an mehrere Rechnerknoten verbunden ist.
Durch den Einsatz einer Schnittstelle im Speicher selbst, ist es möglich den in dieser Arbeit entwickelten Speicher auch unabhängig vom Dokumentenspeichersystem einzusetzen oder ihn innerhalb anderer Speichersysteme zu verwenden.
Der Speicher verarbeitet mindestens folgende Kommandos:
Ein Speichervorgang erfordert gleichzeitig die Übermittlung des Metadokuments für das zu speichernde Dokument. Wurde das Metadokument übermittelt, so wird das enthaltene Dokument temporär zwischengespeichert und den Dokumentenmethoden der Zugriff erlaubt. Das Dokument wird dann durch die Aktivierung (s.u.) einer entsprechenden Dokumentenmethode im Speicher abgelegt. Jeder Speichervorgang erzeugt eine eindeutige Dokumentenkennung (Dokumenten-ID), die dem Dokument automatisch zugeordnet wird und der auftraggebenden Instanz nach erfolgreicher Beendigung des Vorgangs übermittelt wird.
Diese Kennung ist innerhalb des Dokumentenspeichersystems eindeutig. Innerhalb der Infrastruktur besitzt das Speichersystem wiederum eine eindeutige Kennung. Konkateniert man die beiden Kennungen durch einen Punkt (.), so erhält man eine systemweit eindeutige Kennung. Der Aufbau der Kennung und ein Beispiel sind im folgenden wiedergegeben.
Kennungsschema : <Speichersystemkennung>.<Dokumenten-ID> Beispiel : Aktiver_Speicher_1.700-s-853-de |
Aktivierungen veranlassen den Speicher dazu, eine bestimmte Dokumentenmethode auf einem bestimmten Dokument auszuführen. Dabei werden die Dokumenten-ID und der Methodenname, sowie evtl. Methodenparameter zusammen mit dem Aktivierungskommando an den Speicher übertragen. Der Speicher führt die Methode auf dem Dokument aus und sendet die Resultate (z.B. Suchergebnisse) oder eine Fehlermeldung an den Auftraggeber.
Um sich über die von der Programmbibliothek bereitgestellten Pakete zu informieren, kann ein „Informieren“-Kommando an den Speicher übermittelt werden. Der Speicher durchsucht alle Pakete der Programmbibliothek und sendet die so ermittelten Informationen über die verfügbaren Methoden zurück.